Hallo Alle,
Aufgrund der zahlreichen gesendeten Protest-E-Mails hat das Deutsche Patent- und Markenamt eine Mitteilung zum Thema Hardcore-Eintrag vor einigen Tagen ins Netz gestellt. Sie behaupten, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann. Jetzt kann Einspruch eingelegt werden, doch ich zitiere: “Diese Möglichkeit steht allerdings nur dem Inhaber einer älteren Marke zu, der meint, die neue Marke könnte mit seiner eigenen Marke verwechselt werden. Im Falle der Marke „Hardcore“ läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist noch.”
Tja…